Friedhof Langebrück

Ein Ort des Gedenkens und der Ruhe.

Der Friedhof Langebrück wird von der Kirchgemeinde getragen. Der Friedhof liegt rund um die Kirche.

Auf dem Friedhof haben bekannte Langebrücker Persönlichkeiten ihre letzte Ruhestätte gefunden, so z.B. der Komponist Jean Louis Nicode.

Friedhöfe sind nicht nur Orte der Erinnerung, sie regen auch zum Nachdenken über das eigene Leben an. Besuchen Sie doch einmal unseren Friedhof und genießen Sie die Stille.

Sie können eine Grabstätte auch schon zu Lebzeiten lösen. Informationen hierzu bekommen Sie in der Friedhofsverwaltung im Pfarrhaus.

Grabarten

Bei den Grabstätten können Sie wählen zwischen:

  • Wahlgrab
    Bei Wahlgräbern suchen Sie die Lage des Grabs mit gemeinsam mit uns aus. Wahlgräber können für einzelne oder mehrere Urnen oder Särge angelegt werden.
  • Reihengrab
    Reihengräbern werden jeweils für eine Urne oder ein Sarg angelegt, die Lage des Grabs wird vom Friedhofsträger vorgegeben. Reihengräber können über die 20 Jahre Ruhefrist hinaus nicht verlängert werden.
  • Gemeinschaftsgrab
    Bei den Gemeinschaftsgräbern handelt es sich um einheitlich gestaltete Reihengrabstätten für Sarg- oder Urnenbestattung mit Unterhaltung auf Dauer der Ruhezeit. Da die Anlage und Unterhaltung dieser Reihengräber ausschließlich dem Friedhofsträger obliegt, ist die individuelle Anbringung von Grabschmuck nur in den dafür vorgesehenen Behältern (bodenbündige Steckvasen) gestattet (eingeschränktes Nutzungsrecht).
  • Urnengemeinschaftsanlage
    Eine Urnengemeinschaftsanlage ist eine Grabstätte mit nicht einzeln gekennzeichneten Stellen für die Urnenbeisetzung. Die Anlage wird von uns angelegt und auf Dauer gepflegt. Auf einem gemeinsamen Grabstein werden die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbejahr genannt. Eine individuelle Bepflanzung oder eine andere Kennzeichnung der unmittelbaren Bestattungsstelle ist nicht zulässig. Blumenschmuck kann in den dafür vom Friedhofsträger vorgesehenen Behältern (bodenbündige Steckvasen) abgelegt werden. Der Wunsch des Verstorbenen auf Bestattung in dieser Grabanlage ist dem Friedhofsträger schriftlich vorzulegen.